Veröffentlichungspflichten / Netznutzungsentgelte / Kommunikationsparameter
Feststellung des Grundversorgers: Gemäß § 36 Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes wurde der Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre bestimmt und die Feststellung der zuständigen Behörde mitgeteilt. Der Grundversorger im Netzgebiet der Elektrizitätswerk Mainbernheim GmbH ist bis zum 30.6.2024 der Vertrieb der Elektrizitätswerk Mainbernheim GmbH.
Die Ersatzversorgung für 2022 bieten wir derzeit zu einem Energiepreis von 38,00ct/kWh zzgl. Umlagen und Steuern an. (Hinweis: Betrifft keine Haushaltskunden)
Veröffentlichung Netznutzungsentgelte (PDF):
Referenzpreisblatt vermiedene Netzentgelte 2018
Preisblatt für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme
Bestätigung nach §33 Abs. 2 MessEG für Messgeräteverwender
Veröffentlichung Ortsnetz Strom §27 StromNEV & §17 StromNZV (PDF)
Hochlastzeitfenster (PDF)
Netznutzungs- & Lieferantenrahmenvertrag nach BNetzA (PDF)
Preisblatt (Anlage 1)
elektr. Kontaktdatenblatt (Anlage 2)
AGB (Anlage 3)
EDI-Vereinbarung (Anlage 4)
- Zuordnungsvereinbarung
Messstellenbetrieb:
grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB)